Mein Arbeitskollege und das Finanzamt…
…sind in Verbindung mit dem Steuerberater schon irgendwie fast wie eine Sitcom… 😀
Einer meiner Kollegen ist nebenberuflich DJ für Feste, Feten und Feiern aller Art, dieses Gewerbe hat er natürlich angemeldet. Deswegen bekommt er auch gelegentlich mal freundliche Post vom Finanzamt. Anfang Oktober gab es mal wieder einen 2 DIN-A4-Seiten langen Brief von dieser ungeliebten Behörde mit lauter Fragen über Fragen über Fragen. Diesen Brief mit den ganzen Fragen hat mein Arbeitskollege dann seinem Steuerberater zukommen lassen – und dieser Steuerberater hat zum Glück echt mal Humor… 😀
Mein Kollege hat nichts dagegen, wenn ich die Fragen des Finanzamtes und die Antworten seines Steuerberaters hier veröffentliche, aus Datenschutzgründen werde ich aber selbstverständlich weder den Namen meines Kollegen noch den Namen seine Steuerberaters und/oder noch den Namen des Sachbearbeiters des Finanzamtes nennen!
Im Folgendem Abschnitt werden die Fragen aus dem Brief des Finanzamtes vom dem Steuerberater meinens Arbeitskollegen beantwortet. 😀
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Verfügen Sie über die notwendigen Fachkenntnisse zur Ausübung der Tätigkeit als Disc-Jockey (Ausbildung, Selbststudium, Lehrgänge etc.)?
Tz 1: Fachkenntnisse
* Mein Mandant hat sich im Selbststudium den Umgang mit mp3-Playern und das Anschließen von Lautsprecherboxen und Mikrofon an ein Mischpult angeeignet.
Haben Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine gründliche Marktanalyse und eine Gewinnprognose gefertigt und diese nach dem bisher mit Verlust endenden Jahr fortgeschrieben? Wie sah diese aus?
Tz 2: Marktanalyse
* Nach häufigen Besuchen von Disktheken und Lustbarkeiten mit Diskjockeyeinsatz ist mein Mandant zu dem Ergebnis gekommen, dass ein erheblicher Bedarf an professionellen Alleinunterhaltern besteht. Nach seinen Feststellungen werden in den nächsten Jahren viele runde Geburtstage in Saalbetrieben gefeiert. Hier wird er zunehmend tätig werden.
Haben Sie einen nach außen hin erkennbaren Firmensitz mit besonderem Firmenschild?
Tz 3: Firmensitz
* Die Anmietung eines Büroraumes oder gar der Neubau eines Festsaales ist aus der nebenberuflichen Tätigkeit nicht finanzierbar. Die Anbringung eines Firmenschildes an das selbstgenutzte Einfamilienhaus ist aufgrund der dezentralen Wohnlage nicht werbewirksam. Die Aufwendungen wurden aus Rentabilitätsgründen nicht getätigt.
Welche Öffnungszeiten hat der Betrieb?
Tz 4: Öffnungzeiten
* Bei Bedarf ist mein Mandant schon frühmorgens – soweit es sich mit seiner hauptberuflichen Tätigkeit vereinbaren lässt – bereit, lustige Unterhaltungsmusik aufzulegen. Hauptsächlich ist er in den Abendstunden tätig.
In welchem zeitlichem Umfang /wieviele Stunden in der Woche/im Monat) haben Sie sich der Beschäftigung gewidmet?
Tz 5: zeitlicher Umfang
* Mein Mandant stellt in seiner Freizeit ständig Musiktitel zusammen, um bei Einsätzen den Anforderungen gerecht zu werden. Wenn es denn mal zu einem Auftrag kommt, ist einEinsatz von mehreren Stunden nicht ungewöhnlich.
In welcher Weise und in welchem Umfang haben Sie Werbemaßnahmen durchgeführt?
Tz 6: Werbemaßnahmen
* Bei den Arbeitseinsätzen wirbt mein Mandant mit guter Musik und Stimmung. An die Gäste werden Visitenkarten verteilt. Bei weiterem Erfolg wird die Werbung in Rundfunk und Fernsehen angedacht.
Haben Sie aufgrund des Verlustes bereits Maßnahmen ergriffen, um die Ertragslage zu verbessern, ggf. welche?
Tz 7: Verbesserung der Ertragslage
* Die Werbemaßnahmen wurden intensiviert. Die Musik wird lauter gestellt.
Welche Anstrengungen haben Sie unternommen, um Waren oder Dienstleistungen attraktiver anbieten zu können?
Tz 8: Anstrengungen, Attraktivität
* Bei den Auftritten als Diskjockey singt mein Mandant nicht mehr selbst.
Wie lange rechnen Sie noch mit Verlusten?
Tz 9: Verlustzeitraum
* Vermutlich wird das Jahr 2009 mit einem positiven Ergebnis enden.
Wie hoch ist ggf. der derzeitige Wert unverkaufter Waren? Wo werden sie gelagert?
Tz 10: Unverkaufte Waren
* Als Diskjockey verkauft mein Mandant keine Tonträger. Er unterhält die Gäste mit Musik und Gespräch.
Haben Sie im Betrieb Mitarbeiter – ggf. mit welchem Aufgabenbereich beschäftigt?
Tz 11: Mitarbeiter
* Einzig Mitarbeiterin ist die Ehefrau. Sie arbeitet unentgeltlich und ist für das polieren der Geräte zuständig.
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Wenn / falls der Schriftwechsel weiter geht, halte(n) ich / wir Euch gerne auf dem laufenden Stand der Dinge! 😉
Comments
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Müssen Prostituierte das auch ausfüllen?
– Welche Erfahrungen haben sie?
– Welche Öffnungszeiten haben sie?
– Firmenschild / Firmensitz?
Wäre das dann sowas wie eine Nutten GbR? Hardcore AG? Softporno und Zuschau KG?
Echt geil der Steuerberater ^^